WEG Verwaltung

Sind Sie in Frankfurt (Oder) und Umgebung, Fürstenwalde, Seelow oder Beeskow Eigentümer einer  Eigentumswohnung, dann ist die FHD GmbH gern bereit, Ihnen ein Angebot für die WEG-Verwaltung nach § 20 des WEG-Gesetzes zu unterbreiten.

Wir können unsere Leistungen der Eigentümerversammlung, einem Bauträger, dem Verwaltungsbeirat oder aber gegenüber einzelnen Eigentümern  sowohl als schriftliches Angebot, aber auch in einer persönlichen Vorstellung darstellen.

In Abhängigkeit von der Größe der Anlage sind wir auch bereit, einen Zusatzvertrag über die Mietsonderverwaltung abzuschließen.